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Informationen zum Thema Hochhaus Immobilien

Der Begriff Hochhaus bezeichnet im deutschsprachigen Raum ursprünglich alle Gebäude, die eine in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten – auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Umgangssprachlich sind die Begriffe manchmal bedeutungsgleich.

In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Für Bauten ab einer Höhe von 200 Metern wird auch die Bezeichnung Wolkenkratzer verwendet, wobei diese Höhenmarke je nach Zusammenhang und Region abweichen kann.

Der Bautyp Hochhaus umfasst Bauwerke, die sich über die Form definieren. Es handelt sich dabei um vielgeschossige, vertikal orientierte Bauten, die häufig Wohn-, Büro- und Geschäftsfunktionen aufnehmen.

Nach der Form wird zwischen Punkthochhäusern mit eher quadratischer Grundfläche und Scheibenhochhäusern mit längsrechteckiger Grundfläche unterschieden.

 

Informationen zum Thema WG Immobilien , Immobilien für Wohngemeinschaften

Die Wohngemeinschaft (abgekürtz WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger, meist nicht verwandter Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch das Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.

Seit neuestem ist ein starker Trend zur Wohngemeinschaft zu verzeichnen. Immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, wollen mit ihren Freunden zusammenleben. Auch ältere Menschen, die nicht allein sein wollen, leben zunehmend in Wohngemeinschaften.

Anfangs lebten vor allem Studenten und Auszubildende in Wohngemeinschaften, vorrangig um die Miete zu teilen und so Geld zu sparen. Zunehmend leben heute auch Berufstätige in Wohngemeinschaften, beispielsweise in einer "Business-Wohngemeinschaft". Ausnahmen bilden "Wohngemeinschaften für Alleinerziehende" und "Senioren-Wohngemeinschaften".

Wohngemeinschaften sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt. Daher sind verschiedene Varianten des Mietvertrages möglich:

  • ein Hauptmieter und Untermieter
  • mehrere Hauptmieter in einem Mietvertrag
  • einzelne Mietverträge pro Zimmer mit jedem Bewohner

 

Informationen zum Thema Gutshaus Herrenhaus Immobilien

Ein Gutshof besteht aus einer Reihe von Baulichkeiten unterschiedlicher Größe, Funktion und Gestaltung. Unabhängig von der Größe des Gutes gehören Scheunen, Ställe und Speicher sowie ein Gutshaus (Herrenhaus), oft mit einer mehr oder weniger großen Garten- bzw. Parkanlage ausgestattet, und gelegentlich ein Verwalter- bzw. Inspektorenhaus zum Gutshof.


Herrenhaus des Gutes Knoop (1791/96). Dieser bedeutende Bau des  Klassizismus wurde von Axel Bundsen gebaut. Foto: UphoffHe
Herrenhaus des Gutes Knoop (1791/96). Dieser bedeutende Bau des
Klassizismus wurde von Axel Bundsen gebaut. Foto: UphoffHe


Als Gutshaus oder Herrenhaus wird ein von Landadligen oder Gutsherren bewohntes Gebäude mit Gutshof bezeichnet – sofern es sich dabei nicht um ein Schloss handelt, es also keinem Herzog oder König als Residenz diente. Die Bezeichnungen werden jedoch häufig synonym benutzt, besonders bei großen, künstlerisch gestalteten Anlagen.

Das Gutshaus und das Schloss unterscheiden sich weniger durch ihre Bewohner, als durch ihre Funktion. Das Herrenhaus ist immer der Mittelpunkt des Gutes, wie das Rittergut, Weingut oder Adelsgut, also gewissermaßen eines historischen landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft.

Informationen zum Thema provisionsfreie Immobilien , Immobilien ohne Makler

Provisionsfreie Immobilienangebote sind Immobilien die von privat - also ohne Makler - vermittelt werden.

Provisionsfreie Immobilien sind jedoch auch Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien für die der Käufer oder der Mieter nach Abschluß eines Kaufvertrages oder Mietvertrages keine Provision (Courtage) an den Immobilienmakler zu zahlen braucht.

Unter dem Begriff Bestellerprinzip versteht man die Novellierung der Provisionsregelung bei Vermietung für Immobilienmakler in dem Sinne, dass der Immobilienmakler in Zukunft immer vollständig vom Auftraggeber bezahlt werden muss.

Das Bestellerprinzip wird im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) eingeführt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen worden ist und im Jahr 2015 in Deutschland eigeführt wird.

Durch die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung soll künftig der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Und das ist meist der Vermieter, der neue Mieter mit Hilfe eines Maklers sucht."

Informationen zum Thema Altbau Immobilien

Als Altbau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet.

Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert.

In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typisch für einen Gründerzeitaltbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von mehr als 3,00 Metern.

Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Neubaues.



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