Kapitalanlagenservice
Experteninterview zum Thema "Augengesundheit“
Interview mit Dr. Bertram Meyer, Augenarzt und Laserspezialist im Augencentrum Köln, und mit Lisa Tropp, Expertin für Augenzusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
1. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Laser-Therapie, wenn Sie nur aus "ästhetischen" Gründen erfolgt? Und wenn nein, was kostet die Laserbehandlung eines Auges, wenn man auf die Brille verzichten will?
Dr. Bertram Meyer: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Lasertherapie zur Korrektur der Fehlsichtigkeit nie. Die Kosten für eine Laserbehandlung hängen von der Art der Methode ab und reichen in unserem Augencentrum beispielsweise von 1.975 bis 2.600 Euro pro Auge.
2. Wie finden Menschen, die ihre Augen lasern lassen möchten, eine vertrauensvolle Anlaufstelle?
Dr. Bertram Meyer: Es gibt verschiedene Informationsquellen. Zunächst erst einmal die Menschen in Ihrer Umgebung, welche sich schon haben die Augen lasern lassen. Dann das Internet. Dabei sollte man auf der jeweiligen Website des Augenchirurgen auf verschiedene Punkte achten: Aktualität? Werden alle möglichen Verfahren der refraktiven Chirurgie angeboten? Gibt es Qualitätssiegel und Kooperationen mit vertrauenswürdigen Partnern? Macht der Chirurg persönlich die Vor- und Nachuntersuchungen vor einem Eingriff? Gibt es kostenlose und unverbindliche Eignungschecks und Infoabende?
3. Kann man auch schon die Augen von Kindern und Jugendlichen lasern lassen?
Dr. Bertram Meyer: Wichtige Voraussetzung für eine Augenlaserbehandlung ist die Stabilität der Fehlsichtigkeit. Diese tritt oft erst mit Anfang 20 ein. Der Zeitpunkt ist aber individuell und kann bei jedem Augenarzt geprüft werden. Rechtlich ist eine Behandlung ab der Volljährigkeit erlaubt, aber aus oben genanntem Grund nicht immer sinnvoll.
4. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei einer feuchten Makuladegeneration und wie stehen die Heilungschancen?
Dr. Bertram Meyer: Das Ziel der Behandlung der feuchten Makuladegeneration ist es immer, den Verlust der Sehkraft zu verlangsamen beziehungsweise zu stoppen. In einigen Fällen ist eine Besserung möglich. Die "Heilungschancen" sind sehr individuell, wobei man leider sagen muss, dass eine Makuladegeneration eigentlich nie ganz geheilt werden kann. In den meisten Fällen kann der komplette Verlust der zentralen Sehschärfe jedoch abgewendet werden. Die Behandlungsmöglichkeiten reichen von Laserbehandlungen über makulachirurgische Verfahren bis zur operativen Gabe von modernen Medikamenten in den Glaskörperraum.
5. Sind die Augenkrankheiten Grüner und Grauer Star vererbbar?
Dr. Bertram Meyer: Es gibt beim Grünen Star eine familiäre Häufung. Nachkommen von Menschen mit Grünem Star haben also ein erhöhtes Erkrankungsrisiko und sollten sich häufiger untersuchen lassen. Beim Grauen Star gibt es seltene angeborene Fälle. Meistens ist der Graue Star aber eine altersbezogene Erscheinung. Eine Vererbung gibt es hier nicht.
6. Wofür braucht man eine Augenzusatzversicherung? Werden damit auch Laserbehandlungen übernommen?
Lisa Tropp: Unsere Tarife AZB und AZE beispielsweise erstatten tarifliche Leistungen für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Verlaufskontrollen bei bestehenden Erkrankungen, Sehschärfenkorrekturen mittels Laseroperation, Sehhilfen und bei einer unfallbedingten Erblindung.
7. Und in welcher Höhe werden beispielsweise die Kosten für eine Augenlasikbehandlung von der Augenversicherung übernommen?
Lisa Tropp: Unsere Augenversicherung erstattet für eine Sehschärfenkorrektur mittels Laseroperation einen maximalen Betrag von 1.000 Euro während der Laufzeit. Im ersten Versicherungsjahr ist die Leistung auf 334 Euro begrenzt und in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen beträgt sie höchstens 667 Euro.
8. Zahlt die Augenversicherung nur dann Zuschüsse für eine Sehhilfe, wenn sich die Sehstärke verschlechtert hat, oder auch dann, wenn man sich einfach nur ein modischeres Modell zulegen will?
Lisa Tropp: Die Augenversicherung erbringt Leistungen für eine zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienende Sehhilfe, unabhängig von einer Dioptrinveränderung. Leistungen gibt es für Brillenfassungen und –gläser sowie für Kontaktlinsen.
9. Gibt es eine Altersbegrenzung für eine Augenversicherung und versichern Sie überhaupt Brillenträger - oder muss man, wie bei einer Berufsunfähigkeit, ohne Vorerkrankung sein?
Lisa Tropp: Bei dieser Versicherung gibt es keine Altersbegrenzung und auch Brillenträger werden bei uns versichert.
10. Was kostet eine gute Augenversicherung pro Monat?
Lisa Tropp: Für unsere Tarife AZB und AZE beispielsweise würde ein monatlicher Beitrag von 14,90 Euro anfallen.
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Lisa Tropp | Dr. Bertram Meyer |
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Gesundes Sehen – mehr Lebensqualität
Das Thema Augengesundheit betrifft die meisten Bundesbürger, denn gesundes Sehen bedeutet ein hohes Maß an Lebensqualität. Hinter vielen Sehschwächen kann sich der Beginn einer ernstzunehmenden Augenkrankheit verbergen, deshalb ist frühzeitige Vorsorge sehr wichtig. Zahlreiche Fakten zum Thema wurden im Chat auf www.experten-im-chat.de behandelt.
Im Chat saßen:
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Dr. Bertram Meyer Augenarzt und Laserspezialist im Augencentrum Köln Seit über 20 Jahren führt Dr. Meyer refraktive Augenlaserbehandlungen durch (einschließlich modernster und innovativer Verfahren wie Femto-LASIK und ReLEx-SMILE) |
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Dr. Volker Rasch Facharzt für Augenheilkunde Geschäftsführer und ärztlicher Leiter der Potsdamer Augenklinik im Albrecht-von-Graefe-Haus |
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Lisa Tropp Expertin für Augenzusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth |
Viele Fragen zum Thema Lasern
Viele Fragen im Chat drehten sich um das Thema Lasern. Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein, und können sich auch Kinder und Jugendliche, die von ihrer Brille genervt sind, die Augen lasern lassen? Dr. Bertram Meyer: „Wichtige Voraussetzung für eine Augenlaserbehandlung ist die Stabilität der Fehlsichtigkeit. Diese tritt oft erst mit Anfang 20 ein. Der Zeitpunkt ist aber individuell und kann bei jedem Augenarzt geprüft werden.“ Rechtlich, so Dr. Meyer, sei eine Behandlung ab der Volljährigkeit erlaubt, aber aus den genannten Gründen nicht immer sinnvoll.
Bei der Suche nach einem vertrauensvollen Laserzentrum sollte man einige Dinge beachten. „Zunächst sollte man die Menschen in seiner Umgebung befragen, welche sich schon haben lasern lassen. Dann ist das Internet eine wichtige Informationsquelle.“ Dabei, so Meyer, sollte man auf der jeweiligen Website des Augenchirurgen auf verschiedene Punkte achten: Werden alle möglichen Verfahren der refraktiven Chirurgie angeboten? Gibt es Qualitätssiegel und Kooperationen mit vertrauenswürdigen Partnern? Macht der Chirurg persönlich die Vor- und Nachuntersuchungen bei einem Eingriff? Gibt es kostenlose und unverbindliche Eignungschecks und Infoabende? Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Lasertherapie zur Korrektur der Fehlsichtigkeit nicht. „Die Kosten für eine Laserbehandlung hängen von der Art der Methode ab und reichen in unserem Augenzentrum beispielsweise von 1.975 bis 2.600 Euro pro Auge“, so Dr. Meyer.
Glaukom-Vorsorge ab dem 40. Lebensjahr
Viele Vorsorgeuntersuchungen werden von der Kasse nicht bezahlt. Sollte man beispielsweise eine Druckmessung dennoch machen lassen? Dr. Volker Rasch bejaht diese Frage eindeutig: „Bei einer Glaukom-Vorsorge sollte man sich sowohl als Patient als auch als Augenarzt nicht mit einer Augendruckmessung begnügen. Mit einem ‚normalen‘ Augeninnendruck kann man kein Glaukom ausschließen.“ Dr. Rasch rät daher zu einer komplexen Glaukom-Vorsorge ab dem 40. Lebensjahr, auch wenn diese mit höheren Kosten verbunden ist. Wie umfangreich diese vorgenommen werden sollte und in welchen Abständen, könne man dann nur im Einzelfall entscheiden. Beim Glaukom, also dem Grünen Star, gibt es laut Dr. Bertram Meyer eine familiäre Häufung. Nachkommen von Menschen mit Grünem Star hätten also ein erhöhtes Erkrankungsrisiko und sollten sich häufiger untersuchen lassen. Beim Grauen Star gebe es seltene Fälle von angeborenem Star. Meistens sie diese Erkrankung aber eine altersbezogene Erscheinung.
Augenzusatzversicherung beteiligt sich an Kosten für Lasik-Operation
Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Augenzusatzversicherung? Und beteiligt sie sich auch an den Kosten einer Laserbehandlung? Dazu Lisa Tropp von den Ergo Direkt Versicherungen: „Unsere Tarife AZB und AZE beispielsweise erstatten tarifliche Leistungen für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Verlaufskontrollen bei bestehenden Erkrankungen, Sehschärfenkorrekturen mittels Laser-Operation, Sehhilfen und bei einer unfallbedingten Erblindung.“ Für eine Sehschärfenkorrektur mittels Laser-Operation gebe es beispielsweise einen maximalen Betrag von 1.000 Euro während der Laufzeit. Die Augenversicherung erbringe im Übrigen Leistungen für eine zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienende Sehhilfe – und zwar unabhängig von einer Dioptrinveränderung. Leistungen gebe es für Brillenfassungen und -gläser sowie für Kontaktlinsen. Altersbegrenzungen, so Tropp, gebe es bei der Augenversicherung nicht, auch Brillenträger würden selbstverständlich versichert.
Weitere Informationen für Interessierte gibt es hier:
www.augeninfo.de/krc – Seite des Berufsverbandes der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA) mit neutralen Informationen zur sogenannten refraktiven Laserchirurgie.
www.lasik-koeln.info – Webseite des Augencentrums Köln. Es werden refraktive Augenlaserbehandlungen mit modernen und innovativen Verfahren durchgeführt.
www.lasik-plus.de – Website der Potsdamer Augenklinik im Albrecht-von-Graefe-Haus, eines der modernsten Augenzentren Europas mit eigener Forschung.
www.ergodirekt.de – Homepage der Ergo Direkt Versicherungen. Vom Fürther Anbieter gibt es Augenzusatzversicherungen, die beispielsweise Leistungen zur Sehschärfenkorrektur mittels Laser-Operation beinhalten.
www.experten-im-chat.de – Chatprotokoll mit Fragen/Antworten zum Thema.
IMMOFUX informiert: Maklervertrag - neues Verbraucherrecht zur Widerrufsbelehrung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Nutzerinnen und Nutzer unseres Portalsystems,
ab 13.06.2014 tritt ein neues Recht für Verbraucher zum Widerruf von Veträgen in Kraft.
Bei Maklerverträgen die aufgrund eines Kontaktes per Internet, Telefon, Post oder Email zustande kommen (sogenannte Fernabsatzverträge), müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über das 14-tägige Widerrufsrecht in Textform belehrt werden. Gleiches gilt bei Verträgen die außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen werden.
Informationen finden Sie im Internet hier:
www.immofux-deutschland.de/ratgeber/tipps-fuer-immobilienmakler/?artid=13249
Das neue Verbraucherrecht ist im IMMOFUX Portalsystem bereits umgesetzt worden. Bei allen Immobilienanfragen werden die Interessenten über das 14-tägige Widerrufsrecht informiert.
Auch diese Maßnahme des Gesetzgebers sorgt dafür, dass das Tagesgeschäft in der Immobilienvermittlung nicht unbedingt vereinfacht wird.
Nutzen Sie daher jetzt das IMMOFUX Immobilien-Stadtkonzept für höhere und leichter zu erzielende Umsätze! Ein kurzes Video zeigt Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten auf https://youtu.be/Oay7bCRv_90.
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Häufig gestellte Fragen zum IMMOFUX Stadtkonzept finden Sie auf www.immofux-deutschland.de/faq
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Gerne stehen wir für die Beantwortung von Fragen per Email oder unserer gebührenfreien Leichtmerk-Hotline 0800 IMMOFUX FON (0800 4666389 366) zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen stressfreie Pfingsttage!
Kooperationspartner / Betreiber für jede Stadt in Deutschland gesucht!
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Weitere Informationen auf www.portalsystem.info und auf www.immofux-stadtkonzept.de.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum IMMOFUX Stadtkonzept finden Sie auf www.immofux-deutschland.de/faq/
Auf Ihr Interesse und mögliche Fragen freuen wir uns und wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte.
Teilen Sie uns auch gerne mit, welche Themen Sie interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Team IMMOFUX
Sie erhalten diese Information, weil Sie auf dem Maklerverzeichnis www.diemakler.org eingetragen sind oder ein IMMOFUX Immobilienportal nutzen oder mit uns bereits in geschäftlicher Verbindung stehen.
Zur Abmeldung vom Newsletter senden Sie uns bitte eine Email.
Sollten Sie in diesem Newsletter keine Bilder / Grafiken sehen können, gehen Sie bitte auf unser Newsletterarchiv
Top 50 Immobilien Accounts bei Twitter in Deutschland
Der Kurznachrichtendienst Twitter zählt zu den wichtigsten und schnellsten Kommunikationsplattformen weltweit und wird in Deutschland von rund 4 Millionen Personen, Institutionen und Unternehmen genutzt.
Auch innerhalb der Immobilienbranche nimmt die Nutzung von Twitter zu. Mit viel Mühe und Aufwand hat das Social Media und Research Team der IMMOVATION AG erstmalig rund 3.000 deutsche Accounts zum Thema Immobilien analysiert und eine Rangliste der 50 besten Twitterkanäle veröffentlicht.
Das Ergebnis finden Sie hier:
Anders als bei vielen anderen Ranglisten spielt bei dieser Auswertung nicht nur die Anzahl der Follower (=Abonennten) eine Rolle. Auch der Kred-Score und die Friend/Follow-Ratio sind in der Kennzahl - dem "Immo-Tweet-Score" - bewertet worden. Diese aufwendige Methodik zeigt, wie fundiert diese Analyse ist!
Wir freuen uns, dass wir mit unserem IMMOFUX Team Platz 1 erreicht haben!
Hausmann Immobilien Beratung und Makler bewertet unser Ergebnis wie folgt:
"... Fast uneinholbar vorn liegt der Account von @immofux – noch vor den großen Immobilien-Portalen. Tolle Leistung!..."
Wer sich für das Thema Immobilien interessiert und über einen Twitter Account verfügt, sollte die Twitter Liste der Top 50 Immobilien Accounts hier abonnieren.
Die Tweets der #Top50Immo Accounts können Sie im Internet auch hier live mitverfolgen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Jörn Budesheim und seinem Team von der IMMOVATION AG, bei allen Twitterfreunden sowie bei allen Leserinnen und Lesern unserer Tweets bedanken!
Bericht zum Thema Kapitalanlagen: Festgeld und Tagesgeld
Einleitung
Kapitalanlagen sind für viele Menschen eine Möglichkeit, ihr Geld gewinnbringend anzulegen und dabei ein gewisses Maß an Sicherheit zu wahren. In diesem Bericht werden zwei häufig genutzte Anlageformen, nämlich Festgeld und Tagesgeld, genauer betrachtet. Wir werden die Unterschiede zwischen diesen beiden Anlageoptionen erläutern und die Vor- und Nachteile jeder Variante diskutieren.
Festgeld
Festgeld ist eine Anlageform, bei der der Anleger einen bestimmten Betrag für einen vorher festgelegten Zeitraum bei einer Bank anlegt. Während dieser Zeit bleibt das Geld auf einem Festgeldkonto und kann nicht vorzeitig abgehoben werden. In der Regel sind die Zinssätze für Festgeld höher als für Tagesgeld, da der Anleger sein Geld für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellt. Die Laufzeiten für Festgeldanlagen variieren in der Regel von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
Vorteile von Festgeld
Sicherheit: Festgeldanlagen gelten als sichere Investition, da das Kapital während der Laufzeit geschützt ist und die Zinssätze in der Regel fest sind.
Planbarkeit: Aufgrund der festen Zinssätze können Anleger ihre zukünftigen Erträge genau kalkulieren.
Höhere Zinsen: Im Vergleich zum Tagesgeld bieten Festgeldkonten in der Regel höhere Zinssätze, insbesondere bei längeren Laufzeiten.
Nachteile von Festgeld
Mangelnde Flexibilität: Das Geld ist während der Laufzeit nicht verfügbar, es sei denn, es werden hohe Gebühren und Strafen in Kauf genommen.
Inflation: Bei niedrigen Zinssätzen kann die Inflation die Rendite auf Festgeldanlagen übersteigen, wodurch die Kaufkraft des Kapitals abnimmt.
Tagesgeld
Tagesgeld ist eine Anlageform, bei der das Geld auf einem separaten Konto bei einer Bank angelegt wird. Anders als beim Festgeld gibt es keine feste Laufzeit, und der Anleger kann jederzeit auf sein Geld zugreifen. Die Zinssätze für Tagesgeld sind in der Regel niedriger als für Festgeld, aber sie können variieren.
Vorteile von Tagesgeld
Hohe Liquidität: Tagesgeld bietet eine hohe Flexibilität, da der Anleger jederzeit auf sein Geld zugreifen kann, ohne Gebühren oder Strafen zu zahlen.
Sicherheit: Ähnlich wie bei Festgeld sind auch Tagesgeldkonten in der Regel sicher und bieten einen gewissen Schutz für das angelegte Kapital.
Konstante Verfügbarkeit: Das Geld ist immer verfügbar, was es zu einer guten Wahl für Notfälle oder kurzfristige Ausgaben macht.
Nachteile von Tagesgeld
Niedrigere Zinsen: Die Renditen auf Tagesgeld sind im Allgemeinen niedriger als auf Festgeldkonten, insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen.
Inflation: Wie beim Festgeld kann die Inflation die Rendite auf Tagesgeldanlagen beeinflussen, was zu einer schwindenden Kaufkraft führt.
Fazit
Die Wahl zwischen Festgeld und Tagesgeld hängt von den individuellen finanziellen Zielen und Bedürfnissen ab. Festgeld bietet eine höhere Rendite bei längerer Bindung des Kapitals, während Tagesgeld eine höhere Liquidität und Flexibilität bietet. Anleger sollten ihre finanzielle Situation und ihre langfristigen Ziele sorgfältig berücksichtigen, bevor sie sich für eine dieser Anlageoptionen entscheiden. Eine diversifizierte Anlagestrategie, die beide Formen berücksichtigt, kann ebenfalls eine sinnvolle Option sein, um sowohl Sicherheit als auch Zugänglichkeit zu gewährleisten.