Kapitalanlagenservice
Gewerbe-Immobilie Definition
Als Gewerbeimmobilie bezeichnet man ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Typische gewerbliche Gebäudenutzungen sind beispielsweise Büros, Werkstätten, Lagerflächen, Einzelhandelsflächen, Ateliers und Lofts.
Die Gewerbeimmobilie ist hinsichtlich der Behandlung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht von Wohnimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen. Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her jedoch sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z. B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).
Quelle: Wikipedia
Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Dies ist z.B. bei Ladengeschäften, Werkstätten oder Fabrikhallen, aber auch Büros, Praxen und Kanzleien der Fall.
Altbau-Immobilie Definition
Als Altbau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typisch für einen Gründerzeitaltbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von mehr als 3,00 Metern. Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Neubaues.
Quelle: Wikipedia
Bauernhaus Definition
Unter einem Bauernhof versteht man einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb, in dem die Mitglieder der Besitzerfamilie überwiegend praktische Tätigkeiten ausführen, oder auch die Hofstelle mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden dieses Betriebes.
Quelle: Wikipedia
Bauernhäuser sind ein Kompromiss aus verschiedensten Anforderungen an ein Gebäude. Neben einem Wohntrakt, der oft für mehr als zwei Generationen reichen muss, wird das Haus als Tierhaltung (Stall), Lager oder als Unterstand für landwirtschaftliche Geräte genutzt. Daneben umfasst der Hof je nach Bauform weitere Wohn- und Wirtschaftshäuser, Stallungen, Speicher, Scheunen, Schuppen, Gärten, Brunnen, Lagerplätze wie die Rübenmiete usw.. Zur Lagerung oder Zwischenlagerung von Futtermitteln und ähnlichem werden zunehmend Silos benutzt. In jüngerer Zeit werden in Viehzuchtbetrieben zunehmend Biogasanlagen installiert.
Baugrundstücke Definition
Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf. Ein Baugrundstück ist insofern Teil von Bauland, ein Zusammenschluss mehrerer Baugrundstücke wird als Gemeinschaftsanlage bezeichnet.
In Deutschland gilt ein bisher unbebautes Grundstück als bebaubar und damit als Baugrundstück, wenn die zuständige Gemeinde als Teil der Bauleitplanung einen Bebauungsplan beschlossen hat. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können diese Gebiete vorher auch den Status von Bauerwartungsland erhalten. Gedeckt durch die Baunutzungsverordnung kann auch eine Bebauung ohne vorhandenen Bebauungsplan möglich sein, wenn dies der „ortsüblichen Nutzung“ entspricht, also auf (leerstehenden) Grundstücken „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ (§ 34 Baugesetzbuch). Faktisch sind damit viele Grundstücke innerhalb von geschlossenen Ortslagen potenzielle Baugrundstücke. Entscheidend für die praktische Bebaubarkeit sind dabei jedoch die Grundstücksabmessungen, da Abstandsflächen zum Nachbargrundstück freigehalten werden müssen.
Quelle: Wikipedia
Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.
Bergblicklage-Immobilie Definition
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